Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 – Referat Lärm- und Strahlenschutz, Fachbereich Schall- und Erschütterungstechnik

Schallrechner Luft-Wärmepumpen

Testversion

Abschätzung des Schallpegels an der relevanten Grundgrenze nach dem Steiermärkischen Baugesetz

Testversion: Die Ergebnisse sind eine unverbindliche Abschätzung. Sie ersetzen weder die Bestätigung einer oder eines befugten Sachverständigen noch ein schalltechnisches Gutachten. Haftungsausschluss lesen

1Gerätedaten

Die Werte finden Sie im technischen Datenblatt des Herstellers.

dB(A)

Maximaler Schallleistungspegel der Außeneinheit im Normalbetrieb. Nicht verwenden: den Wert laut Energielabel (ErP) sowie Schalldruckpegel „in x m Abstand“.

Stk.

Nur für baugleiche, nebeneinander aufgestellte und gleich betriebene Geräte. Der Abstand wird dann ab der Mitte der Gerätegruppe gemessen.

Schallschutzmaßnahme mit Herstellernachweis (optional)
dB

Nur einen vom Hersteller nachgewiesenen Wert für genau diese Kombination aus Gerät und Maßnahme eintragen. Pauschale Schätzwerte sind nicht zulässig.

2Aufstellung und Abstand

Reflektierende Wände in der Nähe des Geräts erhöhen den Pegel. Wählen Sie die Situation, die am besten – im Zweifel ungünstiger – zutrifft.

m

Kürzester Abstand von der Gerätemitte zur Grenze des nächstgelegenen Nachbargrundstücks im Bauland (bzw. im Freiland mit Auffüllungsgebiet oder bewilligtem Gebäude mit Aufenthaltsräumen). Was gilt als relevante Grundgrenze?

3Widmung und Betriebszeiten

Maßgebend ist die Widmung laut Flächenwidmungsplan.

4Zuschlag für Geräuschcharakteristik

Wärmepumpen erzeugen häufig tonale Geräuschanteile (Verdichter, Ventilator), schwankende Pegel und strahlen gerichtet ab. Der Planungsbasispegel ist dagegen auf ein gleichmäßiges, neutrales Dauergeräusch abgestimmt. Der Rechner prüft deshalb zusätzlich, ob der Pegel einschließlich Zuschlag den Planungsbasispegel einhält (Empfehlung). Warum ein Zuschlag?

Tag und Abend
Nacht

+5 dB (Standard): Tonhaltigkeit, Richtwirkung und Prognoseunsicherheit.
+3 dB: nur Tonhaltigkeit – zulässig, wenn eine Richtwirkung zur Grundgrenze ausgeschlossen werden kann.
0 dB: kein Zuschlag – nur wenn bestätigt wird, dass keine tonalen Geräuschanteile und keine Richtwirkung zur Grundgrenze vorliegen. Das Ergebnis entspricht dann der Tabelle im Infoblatt.

Angaben zum Vorhaben (optional, erscheinen nur im Bericht)

Ergebnis an der relevanten Grundgrenze